Falls Sie in einem früheren Studium bereits ein physikalisches Praktikum absolviert haben, kann Ihnen dieses nach Einzelfallprüfung ganz oder teilweise anerkannt werden. Dazu sollten Sie
eine mindestens 1- semestrige. Vorlesung in Experimentalphysik (4 SWS) gehört haben,
ein Physikalisches Praktikum (2 SWS) mit Themenabdeckung: Optik/Elektrizität/Röntgen/Strömungsmechanik/Thermodynamik
sowie eine schriftliche Prüfung (120 Minuten) mit mindestens 50% erfolgreich abgelegt haben.
Zur Prüfung der Studienleistungen senden Sie soweit möglich die Unterlagen per mail (pdf) an die angegebene Adresse oder vereinbaren Sie einen Termin, zu dem Sie Ihre gesamten Unterlagen mitbringen.