Studienplan, BSc.- und MSc.-Arbeit
Studienplan, Bachelor- und Masterarbeit
Oft wird angenommen, dass die Studienpläne in den Anlagen der Prüfungsordnungen verbindlich und genau wie gezeigt „abstudiert“ werden müssen. Das ist nicht der Fall! Vielmehr sind diese Studienpläne eine Empfehlung und in dem Sinne verbindlich, dass das Department (d.h. der Studiendekan) sicherstellen muss, dass die Studiengänge auch tatsächlich entsprechend dieser Pläne studierbar sind.
Auch wenn somit große Freiheiten bei der individuellen Gestaltung des Studienablaufs bestehen, wird dringend geraten, sich an folgende Vorgaben zu halten:
- Die Module der ersten beiden Bachelor-Fachsemester sollen auf jeden Fall wie in der Tabelle absolviert werden (aus inhaltlichen Gründen und um Probleme mit der GOP zu vermeiden).
- Teilweise bauen die einzelnen Module inhaltlich aufeinander auf. Dies ist besonders für die Bereiche Experimentalphysik, Praktika, Mathematik für Physiker und Theoretische Physik der Fall. Die vorgegebenen Modul-Reihenfolgen sollten eingehalten werden.
- Die Mathematik-Ausbildung ist eine unabdingbare Grundlage für die Physik. Sie sollte keinesfalls „nach hinten geschoben“ werden.
- Für das Kolloquium Theoretische Physik ist das Bestehen von 2 der Module Theoretische Physik 2-4 Voraussetzung.
- Das Physikalische Seminar im Bachelorstudium sollte in der Regel im 5. oder 6. Fachsemester absolviert werden (siehe unten).
- Die Bachelorarbeit soll im letzten Bachelor-Fachsemester angefertigt werden.
Mehr Freiheiten bestehen bei der Anordnung und Auswahl der Wahlfächer und der Schlüsselqualifikationen. Sollten Sie z.B. schon im 4. Fachsemester Physikalische Wahlfächer absolvieren wollen, klären Sie bitte mit den betroffenen Dozenten ab, ob das sinnvoll ist. Wenn ja, steht dem nichts entgegen.
Auch kann es sehr wohl sein, dass Module aus dem Wahl- oder Schlüsselqualifikationsbereich mit ECTS-Punkten angeboten werden, die von der Tabelle in der Prüfungsordnung abweichen. Sie können diese Module und die zugehörigen ECTS-Punkte trotzdem voll einbringen. Entscheidend sind ausschließlich die Regelungen in §29 (Bachelor) und §35 (Master) der Prüfungsordnungen.
Sowohl im Bachelor- wie auch im Masterstudium (Materialphysik: Nur im Bachelorstudium) ist je ein Modul Physikalisches Seminar (PS) (Materialphysik: Materialphysikalisches Seminar (PS-MAT)) Pflicht, in dem jeder Teilnehmer einen Vortrag zu einem bestimmten Themengebiet halten muss. Im Bachelorstudium soll dieses Seminar im 5. oder 6. Fachsemester absolviert werden, im Masterstudium typischerweise im ersten Studienjahr. Die für das Physikalische Seminar zugelassenen Veranstaltungen (früher und ab und zu auch heute noch „Scheinseminare“ genannt) werden in einer eigenen Rubrik des UnivIS-Vorlesungsverzeichnisses angekündigt; die Anmeldung erfolgt per Email oder auf StudON.
Im Physikstudium sind die Seminare jeweils für Bachelor- und Masterstudierende offen. Es ist sogar möglich, im Bachelor- und im Masterstudium jeweils am „gleichen“ Seminar (d.h. an Seminaren mit dem gleichen Titel) teilzunehmen. Die Veranstalter achten darauf, dass die Themen für Masterstudierende einen höheren Schwierigkeitsgrad als für Bachelorstudierende haben, dass niemand zweimal den gleichen oder ähnlichen Vortrag hält und dass die Themenauswahl von Jahr zu Jahr variiert.
Im Bachelorstudium der Physik muss das Nichtphysikalische Wahlfach 1 (NW-1) (10 ECTS-Punkte) absolviert werden. Die Auswahl besteht zwischen Astronomie, Chemie, Informatik und Physikalischer Chemie.
Weitere Nichtphysikalische Wahlmodule (NW) können im Bachelor- und im Masterstudium eingebracht werden. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Diese NW-Module können frei aus dem Lehrangebot der NatFak (außerhalb der Physik), TechFak und dem vorklinischen Bereich der MedFak gewählt werden. Weitere Wahlmöglichkeiten können auf Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden (Beispiele sind Betriebswirtschaftslehre und Philosophie). In solchen Anträgen muss begründet werden, warum das beantragte Fach in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium der Physik steht.
Bitte beachten Sie, dass bei Veranstaltungen anderer Departments für die Teilnahme prinzipiell das Einverständnis des Dozenten einzuholen ist (Nachfrage mündlich oder per Email).
Auch hier gilt §29 der Prüfungsordnungen: Sie brauchen mindestens 2.5 ECTS-Punkte aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen, können aber im freien Bereich (siehe unten) auch mehr in den Bachelorabschluss einbringen.
Als Schlüsselqualifikations-Module sind ohne spezielle Genehmigung durch den Prüfungsausschuss alle im UnivIS-Vorlesungsverzeichnis in der Rubrik „Schlüsselqualifikationen“ eingetragenen Module sowie solche Module zugelassen, die mit dem Vermerk „als Schlüsselqualifikation geeignet“ markiert sind. Wenn Sie andere Module der FAU oder in Ausnahmefällen externe Veranstaltungen (z.B. der Eliteakademie) einbringen wollen, vergewissern Sie sich bitte vorher beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, ob das in Ordnung geht.
Beachten Sie, dass Schlüsselqualifikationen prinzipiell unbenotet in den Bachelorabschluss eingehen, selbst wenn Sie für das entsprechende Modul eine Note erhalten haben.
In den Masterabschluss können keine Schlüsselqualifikationen eingebracht werden.
Ja, und zwar auf drei verschiedenen Wegen (siehe auch Abschnitt Notenberechnung):
- Sowohl im Bachelor- wie auch im Masterstudium ist jeweils die Summe der ECTS-Mindestpunktzahlen aus den verschiedenen Bereichen kleiner als die ECTS-Gesamtzahl für den entsprechenden Abschluss. Die im verbleibenden „freien Bereich“ anzurechnenden Module können frei gewählt werden. Sie können z.B. überzählige Module aus dem Experientalphysik- oder Theoriezyklus in diesem freien Bereich zur Anrechnung bringen, oder auch zusätzliche Module aus dem Wahl- oder Schlüsselqualifikationsbereich.
- Wenn Sie die Mathematik für Physiker 2 und 3 bestanden haben, können Sie die Mathematik für Physiker 3 als Nichtphysikalisches Wahlfach einbringen.
- Sie können Module aus dem Wahlbereich (Physikalisch oder Nichtphysikalisch) für das Masterstudium aufsparen (siehe nächster Punkt).
Ja, und zwar alle im Wahlbereich (Physikalisch oder Nichtphysikalisch) angebotenen Module. Im Bachelor/Masterstudium Physik kann zusätzlich kann eines der Module Experimentalphysik 5 und 6 (EP-5, EP-6) in den Physikalischen Wahlbereich des Masters eingebracht werden, wenn beide Module im Bachelor absolviert wurden, aber nur eines für den Bachelorabschluss verwendet wird.
Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit dürfen alle Mastermodule absolviert werden, auch wenn Sie noch nicht für den Master zugelassen oder noch nicht im Masterstudium eingeschrieben sind. Achtung: Die relevanten Daten sind der Bearbeitungsbeginn der Bachelorarbeit und der Tag der Prüfung in einem Mastermodul.
Es besteht die Möglichkeit, sich in diesem Themengebiet zu spezialisieren; wenn dies erfolgreich geschieht, wird es auf Antrag durch einen entsprechenden Zusatz in Masterurkunde und -zeugnis dokumentiert. Die formalen Anforderungen sind alle dem Masterstudium zugeordnet und werden in Anlage 6 der Prüfungsordnung beschrieben.
Das heißt insbesondere, dass die Entscheidung für oder gegen diesen Schwerpunkt vom Verlauf des Bachelorstudiums unabhängig ist und dass somit dieser Schwerpunkt auch für Studierende anderer Universitäten offen steht, die nach dem Bachelor an die FAU wechseln. Andererseits können bei einer früheren Schwerpunktsetzung aber auch schon einige der spezifischen Module im Bachelorstudium absolviert werden (z.B. im Nichtphysikalischen Wahlbereich), so dass dann im Master Raum für ein vertiefte Ausbildung im Schwerpunkt bleibt.
Weitere Informationen auf der Webseite des Studienschwerpunkts Physik in der Medizin.
Ja, das ist zu jeder Zeit möglich. Alle im Studienschwerpunkt absolvierten Module werden für das „normale“ Masterstudium Physik anerkannt. Das heißt insbesondere, dass die Entscheidung, ob der Studienschwerpunkt in Urkunde und Zeugnis vermerkt werden soll, erst unmittelbar vor Erstellung des Zeugnisses fällt. Diese Entscheidung muss vom Studierenden auf einem Formblatt mit Unterschrift bestätigt werden.
Diese Frage wird oft gestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Belastung durch ein solches Doppelstudium in vielen Fällen unterschätzt wird und im Ergebnis keiner der angestrebten Studienabschlüsse erreicht wird. Aus diesem Grund ist die Antwort auf die Frage nach dem Doppelstudium: Im Prinzip ja, aber es ist die Zustimmung der beiden zuständigen Studiendekane notwendig.
Die Bachelorarbeit ist eine erste selbständige Forschungsarbeit, in der die im Studium erlernten Fach- und Methodenkenntnisse angewandt werden. Sie steht am Ende des Bachelorstudiums und wird in einer der Forschungsgruppen des Departments für Physik angefertigt.
Da die Bachelorarbeiten in die aktuelle Forschung einbezogen sind, unterliegen Sie einem raschen Wandel, der dazu führt, dass auf Webseiten oder Aushängen angekündigte Themen meist schneller veralten als die entsprechenden Ankündigungen aktualisiert werden können. Es hat sich daher als praktikabel erwiesen, dass Bachelorarbeitsthemen im direkten Gespräch mit den Anbietern/Betreuern vereinbart werden. Also bitte bei den Dozenten Ihres Interessengebiets nachfragen!
Betreuer einer Bachelorarbeit können alle Dozenten der Physik sein, einschließlich Habilitierenden und Nachwuchsgruppenleitern.
Bitte beachten Sie, dass es für eine erfolgreich und harmonisch verlaufende Arbeit nicht nur wichtig ist, dass Sie das Thema interessant und spannnend finden, sondern auch, dass Sie sich in der Arbeitsgruppe wohl fühlen und mit Ihren Betreuern gut zurecht kommen. Machen Sie sich also vor der Entscheidung ein Bild! Dass gilt natürlich erst recht für längere und intensivere Arbeiten wie die Forschungsphase des Masterstudiums oder eine Promotion.
Die Bachelorarbeit und das Bachelorkolloquium, in dem ein Vortrag über die Inhalte und Ergebnisse der Arbeit zu halten ist, bilden inhaltlich einen Block und sind insgesamt mit 15 ECTS-Punkten bewertet, entsprechend einer Gesamtarbeitszeit von etwa 450 Stunden.
Es gibt keine feste Vorgabe für den Umfang der Bachelorarbeit. Angemessen sind 20-30 Seiten mit „normaler“ Schriftgröße und Zeilenabstand. Wichtig ist, dass der überwiegende Teil der Arbeit die vom Kandidaten durchgeführte Forschung und die dabei erzielten Ergebnisse beschreibt. überlange Arbeiten oder Exzerpte aus Lehrbüchern sind nicht gewünscht und nicht förderlich für die Benotung.
Die Bearbeitung des Themas einschließlich Erstellung der Arbeit (aber ohne Kolloquium und dessen Vorbereitung) soll 7.5 Wochen Vollarbeitszeit erfordern. Es liegt in der Verantwortung der betreuenden Dozenten, dass diese Vorgabe eingehalten werden kann. Für die Bearbeitung stehen insgesamt 3 Monate zur Verfügung, die mit dem Tag der Themenvergabe beginnen, der auf dem Anmeldeformular vermerkt wird.
Das Formular für die Anmeldung einer Bachelorarbeit gibt es auf der Bachelor- und Masterarbeitsseite. Dieses Formular muss vom Studierenden und vom Betreuer unterschrieben werden. Bitte unbedingt die Rückseite dieses Formular lesen – dort wird die Anmelde- und Abgabeprozedur im Detail erläutert und es werden die wichtigsten Regelungen der Prüfungsordnung zur Bachelorarbeit zusammengefasst.
Das ist mit Einverständnis von Ihnen und dem Betreuer möglich. Dieses Einverständnis ist am besten schon auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Nähere Erläuterungen finden sich auf der Rückseite dieses Formulars.
Andere Sprachen als Deutsch oder Englisch sind für die Bachelorarbeit nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit kann einmalig um maximal einen Monat verlängert werden, allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen (Originalton Prüfungsordnung). Um zu verhindern, dass verlängerte Bearbeitungszeiten zum schleichenden Standard werden und die Studierenden damit über Gebühr belastet werden und unter Druck geraten, werden solche Ausnahmen sehr restriktiv gehandhabt. Typische Verlängerungsgründe sind Krankheit (unbedingt Attest besorgen!) oder z.B. auch Verzögerungen bei der Lieferung apparativer Ausstattung.
Zur Beantragung einer Verlängerung muss das entsprechende Formular (zu finden auf der Bachelor- und Masterarbeitsseite) von Studierendem und Betreuer unterzeichnet werden und an den Prüfungsausschussvorsitzenden weitergeleitet werden; es ist sinnvoll, sich in einem solchen Fall persönlich beim Prüfungsausschussvorsitzenden zu melden.
Tipp: Damit es gar nicht erst soweit kommt, spätestens nach 8 Wochen der Bearbeitungszeit überprüfen, ob alle notwendigen Ergebnisse vorliegen oder sehr bald vorliegen werden, d.h. ob Sie „genug zusammen haben“, um die Arbeit zu schreiben. Wenn nicht (aber auch wenn ja) mit dem Betreuer einen Plan machen, wie die Arbeit zum Abschluss zu bringen ist. Dabei mindestens eine Woche Reservezeit einplanen!
Das zweite Jahr des Masterstudiums ist eine Forschungsphase, in der Sie eine physikalische Fragestellung eigenständig wissenschaftlich bearbeiten. Die Komplexität der Aufgabenstellung und der Grad der Selbständigkeit gehen dabei deutlich über die Bachelorarbeit hinaus. Diese Forschungsphase ist in folgende vier Module unterteilt:
- Fachliche Spezialisierung (FO-1, 15 ECTS)
- Projektplanung (FO-2, 15 ECTS)
- Masterarbeit (FO-3, 25 ECTS)
- Masterkolloquium (FO-4, 5 ECTS).
Dabei sind FO-1 und FO-2 unbenotet und FO-3 und FO-4 benotet (diese beiden gehen mit doppeltem Gewicht in die Masternote ein). Alle vier Module werden vom gleichen Dozenten betreut; sie sind thematisch eng zusammenhängend und haben in der Bearbeitung fließende übergänge. Ihr Projekt für die Forschungsphase müssen Sie also vor der Bearbeitung dieser Module mit Ihrem Betreuer vereinbaren, und zwar planmäßig spätestens zu Beginn des dritten Master-Fachsemesters.
Die Masterarbeit (Modul FO-3) muss angemeldet werden. Das entsprechende Formular gibt es auf der Bachelor- und Masterarbeitsseite. Dieses Formular muss vom Studierenden und vom Betreuer unterschrieben werden. Bitte unbedingt die Rückseite dieses Formular lesen – dort wird die Anmelde- und Abgabeprozedur im Detail erläutert und es werden die wichtigsten Regelungen der Prüfungsordnung zur Masterarbeit zusammengefasst.
Die Masterarbeit muss inerhalb von 6 Monaten nach ihrer Anmeldung abgeschlossen, d.h. abgegeben sein. Es liegt in der Verantwortung der betreuenden Dozenten, dass diese Vorgabe eingehalten werden kann.
Die Masterarbeit kann mit Ihrer Zustimmung und der des Betreuers auf Englisch verfasst werden; wenn dies vorgesehen ist, sollte es am besten schon bei der Anmeldung vermerkt werden. Andere Sprachen als Deutsch und Englisch sind für die Masterarbeit nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit kann einmalig um maximal 3 Monate verlängert werden, allerdings nur auf begründeten Antrag (Originalton Prüfungsordnung). Um zu verhindern, dass verlängerte Bearbeitungszeiten zum schleichenden Standard werden und die Studierenden damit über Gebühr belastet werden und unter Druck geraten, werden solche Ausnahmen sehr restriktiv gehandhabt. ähnlich wie bei der Bachelorsarbeit sind typische Verlängerungsgründe Krankheit (unbedingt Attest besorgen!) oder z.B. auch Verzögerungen bei der Lieferung apparativer Ausstattung.
Zur Beantragung einer Verlängerung muss das entsprechende Formular (zu finden auf der Bachelor- und Masterarbeitsseite) von Studierendem und Betreuer unterzeichnet werden und an den Prüfungsausschussvorsitzenden weitergeleitet werden; es ist sinnvoll, sich in einem solchen Fall persönlich beim Prüfungsausschussvorsitzenden zu melden.