Anerkennung äquivalenter Studienleistungen

Falls Sie in einem früheren Studium bereits ein physikalisches Praktikum absolviert haben, kann Ihnen dieses nach Einzelfallprüfung  anerkannt werden. Dazu sollten Sie

  • eine mindestens  1- semestrige. Vorlesung in Experimentalphysik (4 SWS) gehört haben,
  • ein Physikalisches Praktikum (2 SWS) mit Themenabdeckung: Optik/Elektrizität/Röntgen/Strömungsmechanik/Thermodynamik
  • sowie eine schriftliche Prüfung (120 Minuten) mit mindestens 50% erfolgreich abgelegt haben.

Bitte beachten Sie: Ohne ein physikalisches Praktikum kann Ihnen keine Leistung aus Ihrem vorherigem Studium anerkannt werden.

Zur Prüfung der Studienleistungen senden Sie soweit möglich die Unterlagen per mail  (pdf) an die angegebene Adresse oder vereinbaren Sie einen Termin, zu dem Sie Ihre gesamten Unterlagen mitbringen.